1. Allgemeine Hygienemaßnahmen
Die Erste-Hilfe-Ausstattung ist um Mund-Nasen-Schutzmasken und Einweghandschuhe erweitert.
·Sämtliche Hygienemaßnahmen und neue Regelungen werden an alle Mitglieder, Teilnehmende, Trainer*innen
und Mitarbeiter*innen kommuniziert.
Anwesenheitslisten für Trainingseinheiten sind vorbereitet, um mögliche Infektionsketten zurückverfolgen zu können.
Diese werden von „Servicepersonal“im Eingangsbereich oder im Bedarfsfall von den Trainer*innen geführt.
Ein Online-Anmeldeverfahren wird bevorzugt eingesetzt.
Als Beauftragter für die Überwachung der Corona-Schutzmaßnahmen sind die jeweiligen Trainer zuständig!
Er/Sie überprüft die Einhaltung der Maßnahmen laufend.
Das Kontroll-Prozedere ist in einer separaten Checkliste vorgegeben.
„CoronaSheriffs“ unterstützen den Corona-Beauftragten.
Aushänge, wie viele Personen sich auf den Flächen gleichzeitig aufhalten dürfen, sind gut sichtbar
am Eingang der Übungsanlage platziert.
2.Nutzung der Sportstätten / der Vereinsanlage
Wasser und Seife, sowie Handdesinfektionsmittel wird vor dem Betreten und Verlassen der Sportstätten bereitgestellt.
Auf dem Außengelände kann auf den Mund-Nasen-Schutz verzichtet
werden. Soweit dies nicht ggf. durch Trainer angeordnet wird.
Durch Absperrbänder und Hinweisschilder und abgestimmte Kurszeiten gewährleistet der Verein
den Zutritt zur Übungsfläche:
o nacheinander,
o möglichst ohne Warteschlangen,
o unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern.
Dort wo möglich, werden durch getrennte Ein- und Ausgänge und markierte Wegeführungen
· („Einbahnstraßen-System“) die Laufwege vorgegeben, um die persönlichen Kontakte zu minimieren.
An das Wegesystem müssen sich explizit auch alle Mitarbeiter*innen halten.
Es werden keine Speisen oder Getränke ausgegeben.